|
|
|
| |
AGB
1. Allgemeines
Für die gesamten
Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten nachstehend
aufgeführten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der
Auftraggeber erkennt die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen für sich und alle von ihm vertretenen
Personen und Firmen als verbindlich an, gleichgültig ob es sich um
gegenwärtige oder zukünftige Geschäfte handelt. Er
erklärt ausdrücklich, daß alle entgegenstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen, die möglicherweise durch
ihn selbst Verwendung finden, gegenüber den vorliegenden
Bedingungen zurücktreten. Soll von den nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgewichen werden, so muß dies durch
schriftliche Vereinbarung geschehen. Eine Abänderung dieser
Schriftformklausel muß wiederum schriftlich erfolgen.
|
| |
2. Angebote und Lieferungen
| a) |
Angebote erfolgen
freibleibend, insbesondere muß sich der Verkäufer / Lieferer
jedoch vorbehalten, angemessene Preiserhöhungen von Zulieferern
oder Erhöhung steuerlicher Abgaben an den Kunden / Auftraggeber
weiterzugeben. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Alle Angebote
erfolgen unter dem Vorbehalt ausreichenden Lagervorrates. Aus dem
bloßen Versand von Preis- und Lieferlisten erfolgt keine
Verpflichtung zum Verkauf.
|
| b) |
Im Falle höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Transportschwierigkeiten, Katastrophen, Kriegsereignisse
u.ä.) ist die Frist für die Lieferverpflichtung für die Dauer des Lieferhindernisses zu verlängern.
|
| c) |
Die Firma HASCOmedia haftet gegenüber dem Käufer / Auftraggeber bei Nichterfüllung oder bei sonstiger
Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung
für Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
|
| d) |
Die Gefahr des
zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung
geht auf den Käufer / Auftraggeber in jedem Fall dann über,
wenn die Ware / das Produkt in einwandfreiem Zustand die
Geschäftsräume der Firma HASCOmedia verlassen hat. Auf Wunsch
des Käufers / Auftraggebers kann ein Versand an einen vom
Käufer / Auftraggeber bestimmten Ort erfolgen. Dieser Versand
erfolgt jedoch auf Rechnung und Gefahr des Käufers /
Auftraggebers. Von diesem sind sämtliche Kosten
einschließlich der Versicherungsprämien zu zahlen und
gegebenenfalls hierfür Vorkasse zu leisten.
|
| e) |
Die Firma HASCOmedia
haftet dem Käufer / Auftraggeber dafür, daß die Ware
bzw. das Produkt im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges nicht mit
Mängeln behaftet ist, die die Gebrauchstauglichkeit erheblich
einschränken oder beeinflussen. Eine weitergehende Haftung wird
nicht übernommen. Lieferungen und Leistungen sind sofort nach dem
Empfang auf die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit
vom Käufer / Auftraggeber hin zu überprüfen.
Reklamationen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von zwei Tagen, gegenüber der Firma HASCOmedia schriftlich geltend
zu machen. Sollte ein Mangel ausnahmsweise nicht anerkannt werden
können, erlischt die Haftung der Firma HASCOmedia in jedem Falle
nach Ablauf von sechs Monaten ab Abholung oder Versand der Ware / des
Produktes. Später eingehende Rügen finden keine
Berücksichtigung. Wenn der Käufer / Auftraggeber einen Mangel
rügt, ist dieser verpflichtet, die Ware / das Produkt auf seine
Kosten der Firma HASCOmedia vorzulegen, damit die Mangelhaftigkeit
geprüft werden kann. Stellt sich heraus, daß die Ware / das
Produkt bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges mit einem
Mangel behaftet war, welcher die Tauglichkeit erheblich
einschränkt oder sogar ausschließt, ist der Verkäufer /
Lieferer verpflichtet, kostenlos innerhalb angemessener Frist
Nachbesserung zu gewähren. Der Käufer / Auftraggeber hat
hierfür eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren.
Scheitert die Nachbesserung oder ist sie mit
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder lehnt der
Verkäufer / Lieferer die Nachbesserung aus sonstigen Gründen
ab, ist der Käufer / Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis
zurückzuverlangen. Eine darüber hinausgehende Haftung
scheidet aus. Insbesondere sind weitergehende
Schadensersatzansprüche, beispielsweise wegen
Produktionsausfällen beim Käufer, Verdienstausfall wegen
entgangenem Gewinn usw. ausgeschlossen. Schäden, die der
Käufer / Auftraggeber selbst zu vertreten hat, berechtigen in
keinem Falle zur Nachbesserung oder Rückgängigmachung des
Kauf-/ Liefervertrages. Dem steht auch ein Verschulden der
Erfüllungsgehilfen oder sonstiger dritter Personen des
Käufers / Auftraggebers gleich. Neben der
Rückgängigmachung des Kauf- / Liefervertrages kann auch eine
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) geltend gemacht werden.
Besteht Streit über den Umfang des Minderungsanspruches,
unterwerfen sich die Beteiligten schon jetzt dem Schiedsgutachten eines
von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin zu bestellenden
öffentlich bestellten Sachverständigen. Im Einvernehmen mit
dem Käufer / Auftraggeber kann auch ein fehlerfreies
Ersatzstück geliefert werden. Im Falle der Rückgabe gekaufter
Waren ist der Käufer / Auftraggeber in jedem Fall verpflichtet,
die Originalverpackung mitzuliefern. Ohne Originalverpackung ist die
Rückgabe an Zulieferfirmen nicht möglich und führt zum
Ausschluß von Sachmängelansprüchen. Mit Ausnahme der
vorher genannten Ansprüche besteht kein Recht auf Rückgabe
oder Umtausch von Waren / Produkten.
|
| f) |
Für die Herstellung
und den Verkauf von Drucksachen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des deutschen Druckgewerbes. Insbesondere
maschinell bedingte Farbabweichungen, Formatabweichungen bei Nicht-DIN
Formaten, Deckungsabweichungen bei Vorder- u. Rückseitendruck bis
+/- 1,5mm, sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% bleiben
vorbehalten und stellen keinen Sachmangel dar.
|
|
| |
3. Preise
Maßgebend für Preise
sind die Angaben, die der Verkäufer / Lieferer dem Auftraggeber
schriftlich macht. Unsere Preise verstehen sich - soweit keine
besondere Ausweisung erfolgt in jedem Fall zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Auftragsvolumina ab 1.000,00 EURO ist
eine Vorauszahlung eines Teilbetrages von 50 % vom Gesamtpreis (incl.
MwSt.) zu leisten. In diesem Fall gilt der Eingang des Teilbetrages auf
dem benannten Konto als Auftragserteilung. Abweichungen von dieser
Regelung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die
Firma HASCOmedia.
|
| |
4. Zahlung
Zahlung ist zu leisten auf
Rechnung oder in bar. Beträge bis 25,00 EURO zzgl. MwSt. sind in
bar zu begleichen. Für Rechnungsbeträge bis 25,00 EURO wird
eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 8,50 EURO zzgl. MwSt.
erhoben. Bei Zahlung auf Rechnung sind sämtliche Beträge
spätestens 10 Arbeitstage nach Rechnungserhalt ohne jegliche
Abzüge fällig. Rechnungsbeträge sind spesenfrei für
den Empfänger auf ein von ihm benanntes Bankkonto unter Angabe der
Rechnungsnummer zu zahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma
HASCOmedia. Zahlt der Käufer / Auftraggeber nicht innerhalb von
einer Woche ab Fälligkeitsdatum, so ist die Firma HASCOmedia
berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 1,9 % des
ausstehenden Betrages pro angefangenem Monat zu verlangen. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Schuldet der Käufer / Auftraggeber Zahlungen aus mehreren
Rechtsgründen oder Lieferungen, so ist die Firma HASCOmedia
berechtigt, eingehende Beträge nach ihrem Belieben zu verrechnen,
ohne daß es auf eine Zweckbestimmung durch den Käufer /
Auftraggeber ankommt.
Skontoabzüge sind unzulässig, es sei denn, sie sind ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich
vereinbart. Auch im Falle vereinbarter Skontoabzüge sind diese dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der
Zahlung fällige Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Käufer / Auftraggeber bestehen.
Für jede Mahnung wird, sofern nicht rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, ein Betrag von 15,00
EURO berechnet. Im Falle der Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe sind dessen Gebühren vom Käufer
/ Auftraggeber zu erstatten.
Eine Pflicht zur Mahnung besteht nicht. Es ist der Firma HASCOmedia freigestellt, bei Nichtzahlung von Lieferungen
/ Leistungen sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Die entstehenden Kosten hierfür trägt
der Käufer / Auftraggeber. Sollte der Käufer / Auftraggeber aus mehreren Rechtsgründen Zahlungen
zu leisten haben, so werden alle Zahlungen sofort fällig, wenn der Käufer / Auftraggeber auch nur mit
der Erfüllung einer von mehreren Verbindlichkeiten in Verzug gerät. Die Firma HASCOmedia kann auch sofortige
Zahlung verlangen, wenn der Käufer / Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, Insolvenz oder Vergleichsantrag
gestellt wird oder wenn Wechsel oder Schecks zu Protest gehen. Die Zahlungsfälligkeit tritt auch dann ein,
wenn ansonsten in den Vermögensverhältnissen des Käufers / Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung
eintritt. In einem solchen Fall ist die Firma HASCOmedia nach ihrer Wahl berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten
und die gelieferte Ware / das gelieferte Produkt zurückzunehmen oder aber Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Die Firma HASCOmedia kann dann weitere Lieferungen und Leistungen von der Vorauszahlung oder entsprechender
Sicherheitsleistung abhängig machen, selbst wenn vorher Vorlieferung durch die Firma HASCOmedia vereinbart
worden war.
|
| |
5. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen und
Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der
Kaufsache geht erst beim Eingang aller vollständigen Zahlungen aus
der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer /
Auftraggeber über. Vor dem Übergang des Eigentums ist die
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware
ausgeschlossen. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet.
Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den
Erwerber in voller Höhe an die Firma HASCOmedia ab. Bei
Zahlungsverzug wird der Käufer / Auftraggeber schon jetzt darin
einwilligen, daß die Firma HASCOmedia berechtigt ist, sich
jederzeit wieder in Besitz der Vorbehaltsware zu setzen. Die Rechte aus
§§858, 859, 861, 1004 BGB werden ausgeschlossen. Nach der
Abholung der Ware ist die Firma HASCOmedia berechtigt, diese
freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu veräußern
oder versteigern zu lassen. Der Erlös wird auf die Forderung der
Firma HASCOmedia verrechnet. Ein etwaiger Mehrerlös gebührt
der Firma HASCOmedia. Sollten Pfändungen Dritter in die
Vorbehaltsware beabsichtigt sein, so ist der Käufer / Auftraggeber
verpflichtet, dies der Firma HASCOmedia sofort mitzuteilen. Die
pfändenden Gläubiger sind darüber in Kenntnis zu setzen,
daß es sich um Vorbehaltseigentum der Firma HASCOmedia handelt.
Der Käufer / Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die Firma
HASCOmedia bei der Geltendmachung des Vorbehaltseigentums
außergerichtlich und gerichtlich zu unterstützen,
gegebenenfalls auch durch Beibringung eidesstattlicher Versicherung zur
Verhinderung weiterer Zwangsvollstreckung. Die Kosten hierfür
trägt der Käufer / Auftraggeber.
|
| |
6. Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund nicht wirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen nicht berührt. In diesem Falle ist die ungültige Bedingung durch eine andere
zu ersetzen, die sinngemäß der nichtwirksamen Bedingung entspricht und in ihren rechtlichen Wirkungen
dieser möglichst nahekommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit
der Geschäftsverbindung stehenden Streitigkeiten, auch für
Wechsel und Schecks, ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bzw. das
Landgericht Berlin.
|
| |
|
Berlin, 14.01.2004
|
|
|